Unstimmigkeits-meldung erhalten?
Was jetzt zu tun ist:
Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne, die Unstimmigkeitsmeldung loszuwerden - und sichern Sie zudem dauerhaft ab.
Denn das Geldwäschegesetz verlangt, dass die Angaben im Transparenzregister immer aktuell gehalten werden - und das Unternehmen nachweisen kann, dass es dieser Aktualisierungspflicht nachkommt.
Unser softwarebasierter Service übernimmt dieses Monitoring und deckt alle Transparenzpflichten ab - zum Festpreis.
Unstimmigkeitsmeldungen
loswerden und Bußgelder vermeiden!
Durch unser Monitoring stellen Sie sicher, dass ihre Einträge immer aktuell sind. Damit vermeiden Sie dauerhaft Unstimmigkeitsmeldungen und Bußgelder - und die damit verbundene Veröffentlichung ihres Firmennamens auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
In Geldwäschethemen gilt: Compliance schützt vor Ärger mit Behörden, Abschlussprüfern und Kreditinstituten.
Unser Service richtet sich an alle, die dafür keine internen Ressourcen aufwenden können oder wollen - wir übernehmen das für sie!
Buchen Sie jetzt ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch
Das beinhaltet unser Service
Leistungen
- Ausräumen von bestehenden Unstimmigkeitsmeldungen und Korrespondenz mit der Registerbehörde
- Prüfung aller Voreinträge
- Individuelle Analyse der Beteiligungs- und Organisationsstruktur der zu meldenden Rechtseinheit
- Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten durch YSolutions-Experten aufgrund der öffentlich recherchierbaren Daten sowie weiterer ggf. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen
Leistungen
- Meldung der Daten an das Transparenzregister durch YSolutions-Mitarbeiter
- Dokumentation der Meldung
- Nachweis im Kundenportal mit 24/7 Zugriff
Leistungen
- Überblick über den Registrierungsstatus aller Gesellschaften
- 24/7 Verfügbarkeit aller Dokumente, Meldungen und Transparenzregisterauszüge
- Speicherung aller erforderlichen Dokumente zum Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten (z.B. LPAs, Handelsregister, Anteilseigner, Kommunikation mit wirtschaftlich Berechtigten und Anteilseignern) zum Nachweis gem. § 20 I und IIIa GWG
(Recherche-, Dokumentations- und Archivierungspflichten) - Laufendes, digitalisiertes Monitoring aller registrierten Einheiten und wirtschaftlich Berechtigten mit Änderungs-Alerts (Anteile, persönliche Daten der wirtschaftliche Berechtigten etc.) über Schnittstellen zu Datenbankanbietern inkl. Relevanzprüfung durch unsere Legal Experts, Vorlage identifizierter Meldebedarfe. Regelmäßige Wiedervorlageroutinen zur Statuskontrolle und Datenüberprüfung.
- Self-Service-Update der Daten über das Kundenportal jederzeit möglich
Warum das wichtig ist?
In unseren FAQ´s, News und Webinaren finden Sie weitere Erläuterungen warum Eintragen alleine nicht reicht, was Unstimmigkeitsmeldungen sind, wann Bußgelder zu erwarten sind, lesen regelmäßig, aktuelle Blogbeiträge und Pressemitteilungen zum Thema Transparenzregister und erfahren von unseren Expert:innen was es bei dem Thema zu beachten gibt.