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Ihr Eintrag ins Transparenzregister

Eintragung
bereits ab
89.00 EUR

Wir übernehmen Ihren Ersteintrag.

Sind die "wirtschaftlich Berechtigten" Ihres Unternehmens bereits eingetragen?

Bei Verstößen drohen Unstimmigeitsmeldungen und später sogar hohe Bußgelder.

Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern wollen: Wir übernehmen das für Sie. Mit einem softwaregestützten Service zur Erfassung, Dokumentation und Übermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister: effizient, kostengünstig und sicher.

Unser Service

Transparenzregister
Ersteintrag
ab 89 €*
*Preis pro Rechtseinheit
ab 89 €*

Beschreibung

  • Datenbankgestützte Analyse der Beteiligungsstruktur und Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
  • Endkontrolle der erfassten Daten durch YSolutions-Mitarbeiter  
  • Durchführung der Meldung ans Transparenzregister
  • Statusmeldung über den erfolgten Eintrag 
  • Dokumentation der Meldung
  • Sämtliche gängigen Zahlungsmethoden
    Zahlungsmethoden
Schnell
Kostengünstig zum Festpreis
Softwarebasiert
Von erfahrenen Jurist:innen
Jetzt eintragen
Transparenzregister
Ersteintrag & Monitoring
ab 439 €*
*Preis pro Rechtseinheit
ab 439 €*

Beschreibung

  • alle Leistungen aus dem Basispaket (Ersteintrag), plus:
  • Datenbankgestütztes Monitoring der gemeldeten Gesellschaft auf Veränderungen
  • Relevanzprüfung bei Änderungen
  • Eigenes Kunden- und Dokumentenportal
  • Regelmäßige Wiedervorlage der gemeldeten Daten
  • Abdecken der Recherche-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten nach § 20 GWG
  • Jährlich kündbares Abo
  • Sämtliche gängigen Zahlungsmethoden
    Zahlungsmethoden
Allzeit compliant
Ohne eigenen Aufwand
Softwarebasiert
Automatisiertes Monitoring
Jetzt eintragen

 

FAQ

Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister – was nun?
UNSTIMMIGKEITSMELDUNGEN SCHON VORHER VERMEIDEN! Sie haben eine Unstimmigkeitsmeldung erhalten, weil Ihr Transparenzregistereintrag nicht korrekt ist? Wenden Sie sich am besten gleich an die Experten von YSolutions – auch um Bußgelder zu vermeiden. Wenn Sie den Eintrag lieber selber korrigieren wollen, beachten Sie: Die fehlerhaften Meldungen und die relevanten Meldezeiträume müssen erst identifiziert werden, bevor die richtigen Daten gemeldet werden können. Schon Kleinigkeiten können Fehlerquellen sein: Ein fehlender zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen. Schon ein veralteter Wohnort, unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder nicht gemeldete Änderungen der Kapitalbeteiligung im Nachkommabereich können der Grund für eine Unstimmigkeitsmeldung sein. Selbermachen ist also nicht nur eine lästige Pflicht, es bedarf auch der Einarbeitung und Auseinandermer das Risiko falsetzung mit dem Thema und birgt schließlich imscher Angaben im Detail - und damit von falschen Registereinträgen. Man sollte das Thema durchaus ernst nehmen: Für den Gesetzgeber wird das Transparenzregister zum wichtigsten Instrument gegen Geldwäsche. Am besten, Sie wenden sich an YSolutions. Hier wird das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software kombiniert. Zum Festpreis. Alle Infos finden Sie unter www.ysolutions.legal.
Sie haben wegen des Transparenzregistereintrags Post vom Bundesanzeiger erhalten?
Kleine Fehler, große Probleme Sie haben Post vom Bundesanzeiger bekommen, weil Ihr Transparenzregistereintrag nicht stimmt? Unser Tipp: Holen Sie sich lieber gleich Rat von Experten. Selbst korrigieren ist tückisch: Sie müssen den Fehler und die relevanten Zeiträume erst identifizieren, bevor Sie die richtigen Daten melden können. Und schon Kleinigkeiten können Fehler verursachen: Schon einveralteter Wohnort, unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder nicht gemeldete Änderungen der Kapitalbeteiligung im Nachkommabereich können der Grund für eine Unstimmigkeitsmeldung sein. Selbermachen ist nicht nur lästig, es erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko von falschen Angaben im Detail und damit von Fehlern im Registereintrag. Der Gesetzgeber entwickelt das Transparenzregister zum wichtigsten Instrument gegen Geldwäsche, das sollte man ernst nehmen. Hilfe finden Sie bei YSolutions. Hier wird das Expertenwissen einer Anwaltskanzlei mit smarter Software kombiniert. Zum Festpreis.
Muss ich meine Transparenzregistereinträge regelmäßig kontrollieren?
Ja, müssen Sie!

Viele meinen, dass mit der Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens alle Pflichten erledigt seien. Aber: Der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Was bedeutet das? Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob der Eintrag noch richtig ist – und dokumentieren, dass sie dies regelmäßig tun. Wenn Sie sich dabei nicht auf Mitarbeiter verlassen wollen oder können, oder wenn Sie zurecht der Ansicht sind, ihre Mitarbeiter hätten besseres zu tun, dann lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.

Wann drohen Bußgelder?
Bußgelder müssen nicht sein!

Am 30. Juni 2022 war Stichtag für viele Unternehmen: Die letzte Möglichkeit, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens rechtzeitig ins Transparenzregister einzutragen. Aber keine Sorge, denn Bußgelder drohen erst ab Juli 2023. Dennoch ist das kein Grund zur Entwarnung: Der Transparenzregistereintrag muss korrekt sein, die Eintragung muss dokumentiert werden und das Unternehmen muss sich darum kümmern, die Daten regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Das heißt konkret: Eintragen alleine reicht nicht.

Für viele Unternehmen ist das ärgerliche Bürokratie: Sich selbst darum zu kümmern ist lästig, es erfordert Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko von fehlerhaften Angaben im Detail und damit von Fehlern im Registereintrag – mit der Folge möglicher Bußgelder.

Unser Rat: Keine falschen oder unvollständigen Daten melden, den Eintrag dokumentieren und die Richtigkeit der Daten regelmäßig überwachen. Lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.

Warum reicht eintragen nicht?
Daten dauerhaft aktuell halten

Der 30. Juni 2022 war für viele Unternehmen ein wichtiges Datum. Es war der Stichtag für die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ins Transparenzregister einzutragen. Was viele nicht wissen: Eintragen alleine reicht aber nicht.

Denn der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten für die Unternehmen erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Das Dilemma für viele Unternehmen: Selbermachen ist lästig, erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko falscher Angaben im Detail und damit Fehlern im Registereintrag. Was wie eine Lappalie klingt, kann schnell zum Problem werden. Denn das Transparenzregister wird zu einem „scharfen Schwert“ ausgebaut, der deutsche Gesetzgeber entwickelt dieses Register zum zentralen Dreh- und Angelpunkt gegen Geldwäsche.

Also: besser keine falschen oder unvollständigen Daten melden. Dazu kann schon der fehlende zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit zählen. Und wie weisen Sie nach, dass Sie Ihren Eintrag regelmäßig überprüfen? Denn auch das verlangt der Gesetzgeber.

Sie haben Fragen zum Thema Transparenzregister? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Warum das wichtig ist?

In unseren News und Webinaren finden Sie weitere Erläuterungen, warum Eintragen alleine nicht reicht, was Unstimmigkeitsmeldungen sind, wann Bußgelder zu erwarten sind, lesen regelmäßig, aktuelle Blogbeiträge und Pressemitteilungen zum Thema Transparenzregister und erfahren von unseren Expert:innen was es bei dem Thema zu beachten gibt.