Ihr Eintrag ins Transparenzregister
bereits ab
89.00 EUR
Wir übernehmen Ihren Ersteintrag.
Sind die "wirtschaftlich Berechtigten" Ihres Unternehmens bereits eingetragen?
Bei Verstößen drohen Unstimmigeitsmeldungen und später sogar hohe Bußgelder.
Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern wollen: Wir übernehmen das für Sie. Mit einem softwaregestützten Service zur Erfassung, Dokumentation und Übermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister: effizient, kostengünstig und sicher.
Unser Service
Beschreibung
- Datenbankgestützte Analyse der Beteiligungsstruktur und Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
- Endkontrolle der erfassten Daten durch YSolutions-Mitarbeiter
- Durchführung der Meldung ans Transparenzregister
- Statusmeldung über den erfolgten Eintrag
- Dokumentation der Meldung
- Sämtliche gängigen Zahlungsmethoden
Beschreibung
- alle Leistungen aus dem Basispaket (Ersteintrag), plus:
- Datenbankgestütztes Monitoring der gemeldeten Gesellschaft auf Veränderungen
- Relevanzprüfung bei Änderungen
- Eigenes Kunden- und Dokumentenportal
- Regelmäßige Wiedervorlage der gemeldeten Daten
- Abdecken der Recherche-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten nach § 20 GWG
- Jährlich kündbares Abo
- Sämtliche gängigen Zahlungsmethoden
FAQ
Ja, müssen Sie!
Viele meinen, dass mit der Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens alle Pflichten erledigt seien. Aber: Der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Was bedeutet das? Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob der Eintrag noch richtig ist – und dokumentieren, dass sie dies regelmäßig tun. Wenn Sie sich dabei nicht auf Mitarbeiter verlassen wollen oder können, oder wenn Sie zurecht der Ansicht sind, ihre Mitarbeiter hätten besseres zu tun, dann lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.
Bußgelder müssen nicht sein!
Am 30. Juni 2022 war Stichtag für viele Unternehmen: Die letzte Möglichkeit, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens rechtzeitig ins Transparenzregister einzutragen. Aber keine Sorge, denn Bußgelder drohen erst ab Juli 2023. Dennoch ist das kein Grund zur Entwarnung: Der Transparenzregistereintrag muss korrekt sein, die Eintragung muss dokumentiert werden und das Unternehmen muss sich darum kümmern, die Daten regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Das heißt konkret: Eintragen alleine reicht nicht.
Für viele Unternehmen ist das ärgerliche Bürokratie: Sich selbst darum zu kümmern ist lästig, es erfordert Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko von fehlerhaften Angaben im Detail und damit von Fehlern im Registereintrag – mit der Folge möglicher Bußgelder.
Unser Rat: Keine falschen oder unvollständigen Daten melden, den Eintrag dokumentieren und die Richtigkeit der Daten regelmäßig überwachen. Lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.
Daten dauerhaft aktuell halten
Der 30. Juni 2022 war für viele Unternehmen ein wichtiges Datum. Es war der Stichtag für die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ins Transparenzregister einzutragen. Was viele nicht wissen: Eintragen alleine reicht aber nicht.
Denn der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten für die Unternehmen erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Das Dilemma für viele Unternehmen: Selbermachen ist lästig, erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko falscher Angaben im Detail und damit Fehlern im Registereintrag. Was wie eine Lappalie klingt, kann schnell zum Problem werden. Denn das Transparenzregister wird zu einem „scharfen Schwert“ ausgebaut, der deutsche Gesetzgeber entwickelt dieses Register zum zentralen Dreh- und Angelpunkt gegen Geldwäsche.
Also: besser keine falschen oder unvollständigen Daten melden. Dazu kann schon der fehlende zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit zählen. Und wie weisen Sie nach, dass Sie Ihren Eintrag regelmäßig überprüfen? Denn auch das verlangt der Gesetzgeber.
Warum das wichtig ist?
In unseren News und Webinaren finden Sie weitere Erläuterungen, warum Eintragen alleine nicht reicht, was Unstimmigkeitsmeldungen sind, wann Bußgelder zu erwarten sind, lesen regelmäßig, aktuelle Blogbeiträge und Pressemitteilungen zum Thema Transparenzregister und erfahren von unseren Expert:innen was es bei dem Thema zu beachten gibt.