FAQs
Hier finden Sie unsere FAQs zum Hinweisgebersystem und Hinweisgeberschutzgesetz.
FAQs Hinweisgeberservice
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, hinweisgebende Personen (Whistleblower) zu schützen, die rechtswidriges Verhalten („Verstöße“) in Organisationen melden. Mit dem HinSchG hat der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Das HinSchG zielt darauf ab, hinweisgebenden Personen einen angemessenen Schutz zu bieten. Sie sollen ermutigt werden, rechtswidriges Verhalten zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.
Das Gesetz verlangt von Organisationen, einen geeigneten Meldekanal für hinweisgebende Personen einzurichten und angemessene Schutzmaßnahmen für sie zu etablieren, um sie vor Repressalien, Diskriminierung oder Entlassung zu bewahren. Dazu gehören unter anderem die Vertraulichkeit des Meldekanals und Schutz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen und sonstigen ungerechtfertigten Nachteilen für die hinweisgebende Person.
Beschäftigungsgeber mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten (§ 12 Abs. 2 HinSchG) sind gem. § 12 Abs. 1 HinSchG verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten und zu betreiben. Dieser Meldekanal soll den Schutz der Identität der Hinweisgeber gewährleisten. Gleichzeitig hat der Beschäftigungsgeber sicherzustellen, dass angemessene Schritte unternommen werden, um gemeldete Verstöße zu untersuchen und zu beheben.
Unternehmen sollten klare interne Richtlinien und Verfahren zur Aufnahme, Bewertung und Bearbeitung von Hinweisen entwickeln. Diese Richtlinien sollten den Schutz der Identität des Hinweisgebers gewährleisten, eine vertrauliche Behandlung der gemeldeten Informationen sicherstellen und klare Schritte für die Untersuchung und Behebung von gemeldeten Verstößen festlegen.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes liegt in der Regel bei der Unternehmensleitung, dem Compliance- oder Rechtsabteilung und gegebenenfalls einem speziellen Hinweisgeberschutzbeauftragten.
Ein Unternehmen kann die Effektivität der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung seiner Richtlinien und Verfahren, die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, die Einrichtung eines effizienten Meldesystems und die Schaffung einer offenen Unternehmenskultur fördern, in der Hinweisgeber geschätzt und geschützt werden.
Eine Software kann zwar als Hilfsmittel zur Aufnahme und Verwaltung von Hinweisen dienen, sie kann jedoch nicht alle Aspekte der gesetzlichen Anforderungen abdecken, wie zum Beispiel die Gewährleistung der Vertraulichkeit, den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die Durchführung einer angemessenen Untersuchung gemeldeter Verstöße.