FAQs
Hier finden Sie unsere FAQs zum Thema Transparenzregister.
FAQs Transparenzregister
Das Transparenzregister ist eine zentrale Datenbank, die für praktisch alle Unternehmen in Deutschland den oder die wirtschaftliche berechtigten Personen aufzeigt.
Das Transparenzregister soll zeigen, wer hinter einem Unternehmen steht und somit illegale Geldwäsche vermeiden oder erschweren.
Kommen Sie Ihrer Eintragungspflicht nicht nach, ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. Diese können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Im Falle von Dateninkonsistenzen ist zudem mit sog. Unstimmigkeitsmeldungen zu rechnen, auf die Sie innerhalb kurzer Fristen zu reagieren haben, da ebenfalls Bußgelder drohen.
Bitte beachten Sie, dass bestandskräftige Bußgeldentscheidungen auch auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht werden (sog. Naming and Shaming) und damit eine Auswirkung auf Ihre Reputation haben können.
Selbstverständlich können Sie sich selbst einen Account anlegen und Ihre Daten selber eintragen (www.transparenzregister.de) Wir übernehmen für Sie aber nicht nur die Eintragung, sondern auch den Nachweis des Eintrags und die laufende Kontrolle. So vermeiden Sie zuverlässig Bußgelder.
Das Transparenzregister erwartet, dass Ihre Daten im Register immer aktuell sind. Änderungen sind also "unverzüglich" zu melden. Stimmen Daten nicht (mehr), versendet das Register sogenannte „Unstimmigkeitsmeldungen“, die sie dann korrigieren müssen. Um diesen Ärger zu vermeiden, bieten wir unseren Service mit regelmäßiger Wiedervorlage an. So können Sie nachweisen, dass Sie sich gekümmert haben.
Nach derzeitigem Stand sind Transparenzregistermeldungen Rechtsberatung. Deshalb erbringen wir diese Leistung als Rechtsanwaltskanzlei. Natürlich können Sie sich aber auch selbst einen Account anlegen und Ihre Daten selber eintragen (www.transparenzregister.de). Als Anwaltskanzlei übernehmen wir für Sie aber nicht nur die Eintragung, sondern auch den rechtssicheren Nachweis des Eintrags und die laufende Kontrolle. So vermeiden sie zuverlässig Bußgelder.
YSolutions ist eine Unit der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei YPOG. YSolutions erbringt softwaregestützte Rechtsdienstleistungen, die dadurch effizient, kostengünstig und zuverlässig sind.
Mit dem Monitoring sorgen Sie für stets für aktuelle und richtige Daten im Transparenzregister. Beispiel: Der Umzug eines Gesellschafters einer GmbH mit >25% Kapitalanteil von Wiesbaden nach Mainz. Eine aktualisierte Gesellschafterliste ist noch nicht ins HR eingetragen worden und uns ist die Änderung auch nicht mitgeteilt worden. Dann ermöglicht die Wiedervorlage die Überprüfung der Daten, die im Transparenzregister nicht mehr aktuell sind. So können Sie ein System nachweisen, das regelmäßige Überprüfungen erzwingt. Darüberhinaus erkennen wir solche Änderungen durch tägliche Abfrage von Datenbank, meist schon vor Ihnen und weisen Sie auf die zu meldende Änderung hin.
Wenn der wirtschaftlich Berechtigte (wB) Ihnen nichts kommuniziert, können Sie auch nichts an uns weiterleiten. Nach der Gesetzeslogik liegt die Pflicht zur Meldung im Transparenzregister zwar immer beim Unternehmen und nicht beim wB. Er hat nach dem Gesetz jedoch die Pflicht zur proaktiven Meldung von Änderungen in seinen Daten an die Unternehmen, in denen er wB ist. Wenn das Unternehmen nichts erfährt, begeht nicht das Unternehmen die Ordnungswidrigkeit, sondern der wB. Sie haben dann zumindest immer die Sicherheit, nachweisen zu können, dass Sie mit einer Wiedervorlagelogik regelmäßig (Zeitstempel!) den Status prüfen und melden, was Ihnen bekannt ist.
Für die Führung des Transparenzregisters erhebt die registerführende Stelle gemäß § 24 Abs. 1, 3 GwG in Verbindung mit § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) in Verbindung mit Nr. 1 Anlage 1 TrGebV von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GwG und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG eine jährliche Grundgebühr. Genaue Gebühren entnehmen Sie bitte aus Transparenzregistergebührenverordnung.
Die Gebühren kommen für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen, = Kapitalgesellschaften und GmbH&Co KGs, gemeinsam mit der Rechnung für die Offenlegung (d.h. nicht an die hinterlegte Kontakt-EMail im Transparenzregister) und wenn nicht offenlegungspflichtig, z.B. KG, OHG, BGB-Gesellschaft, Stiftung, Verein per Gebührenbescheid.
Unstimmigkeitsmeldungen schon vorher vermeiden!
Sie haben eine Unstimmigkeitsmeldung erhalten, weil Ihr Transparenzregistereintrag nicht korrekt ist? Wenden Sie sich am besten gleich an die Experten von YSolutions – auch um Bußgelder zu vermeiden.
Wenn Sie den Eintrag lieber selber korrigieren wollen, beachten Sie: Die fehlerhaften Meldungen und die relevanten Meldezeiträume müssen erst identifiziert werden, bevor die richtigen Daten gemeldet werden können. Schon Kleinigkeiten können Fehlerquellen sein: Ein fehlender zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen. Schon ein veralteter Wohnort, unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder nicht gemeldete Änderungen der Kapitalbeteiligung im Nachkommabereich können der Grund für eine Unstimmigkeitsmeldung sein.
Selbermachen ist also nicht nur eine lästige Pflicht, es bedarf auch der Einarbeitung und Auseinandermer das Risiko falsetzung mit dem Thema und birgt schließlich imscher Angaben im Detail - und damit von falschen Registereinträgen. Man sollte das Thema durchaus ernst nehmen: Für den Gesetzgeber wird das Transparenzregister zum wichtigsten Instrument gegen Geldwäsche.
Am besten, Sie wenden sich an YSolutions. Hier wird das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software kombiniert. Zum Festpreis.
Alle Infos finden Sie unter www.ysolutions.legal.
Ja, müssen Sie!
Viele meinen, dass mit der Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens alle Pflichten erledigt seien. Aber: Der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Was bedeutet das? Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob der Eintrag noch richtig ist – und dokumentieren, dass sie dies regelmäßig tun. Wenn Sie sich dabei nicht auf Mitarbeiter verlassen wollen oder können, oder wenn Sie zurecht der Ansicht sind, ihre Mitarbeiter hätten besseres zu tun, dann lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.
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Bußgelder müssen nicht sein!
Am 30. Juni 2022 war Stichtag für viele Unternehmen: Die letzte Möglichkeit, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens rechtzeitig ins Transparenzregister einzutragen. Aber keine Sorge, denn Bußgelder drohen erst ab Juli 2023. Dennoch ist das kein Grund zur Entwarnung: Der Transparenzregistereintrag muss korrekt sein, die Eintragung muss dokumentiert werden und das Unternehmen muss sich darum kümmern, die Daten regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Das heißt konkret: Eintragen alleine reicht nicht.
Für viele Unternehmen ist das ärgerliche Bürokratie: Sich selbst darum zu kümmern ist lästig, es erfordert Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko von fehlerhaften Angaben im Detail und damit von Fehlern im Registereintrag – mit der Folge möglicher Bußgelder.
Unser Rat: Keine falschen oder unvollständigen Daten melden, den Eintrag dokumentieren und die Richtigkeit der Daten regelmäßig überwachen. Lassen Sie das zu Ihrer eigenen Sicherheit besser von Profis erledigen: YSolutions kombiniert das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software. Zum Festpreis.
Alle Infos finden Sie unter www.ysolutions.legal.
Daten dauerhaft aktuell halten
Der 30. Juni 2022 war für viele Unternehmen ein wichtiges Datum. Es war der Stichtag für die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ins Transparenzregister einzutragen. Was viele nicht wissen: Eintragen alleine reicht aber nicht.
Denn der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten für die Unternehmen erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Das Dilemma für viele Unternehmen: Selbermachen ist lästig, erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko falscher Angaben im Detail und damit Fehlern im Registereintrag. Was wie eine Lappalie klingt, kann schnell zum Problem werden. Denn das Transparenzregister wird zu einem „scharfen Schwert“ ausgebaut, der deutsche Gesetzgeber entwickelt dieses Register zum zentralen Dreh- und Angelpunkt gegen Geldwäsche.
Also: besser keine falschen oder unvollständigen Daten melden. Dazu kann schon der fehlende zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit zählen. Und wie weisen Sie nach, dass Sie Ihren Eintrag regelmäßig überprüfen? Denn auch das verlangt der Gesetzgeber.
Antworten auf diese Fragen und eine smarte Lösung, die Software und Expertenwissen verbindet, finden Sie unter www.ysolutions.legal.