Rechtsgrundlagen
Rechtliche Ausgangslage: Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 vom 31.07.2019
Was ist möglich?
Jede:r Notar:in muss online tätig sein
- Urkundsgewährungspflicht
Zuständigkeit: Amtsbereichsprinzip
- Anknüpfung über Sitz der Gesellschaft,
- Sitz/Wohnanschrift Gesellschafter,
- Sitz/Wohnanschrift Geschäftsführer/organschaftlicher Vertreter
Umsetzung in Deutschland
- Umsetzung durch DiRuG vom 10.06.2021 bis 01.08.2022
- Erweiterung durch DiReG (23.06.2022 BT-Beschluss, 08.07.2022 Billigung durch BR, Regierungsentwurf vom 13.04.2022), Inkrafttreten am 01.08.2022, bestimmte Erweiterungen aber erst ab 01.08.2023
-Online-Beurkundungsverfahren § 16a ff. BeurkG
-Online-Beglaubigungsverfahren § 40a BeurkG
Beurkundung |
Beglaubigung |
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Ab dem 1. August 2022 online zulässig (DiRUG) |
Bargründungen von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) |
HR-Anmeldungen zu GmbHs, UGs, AGs, KGaAs und e.K. |
ab dem 1. August 2022 online zulässig (DiREG) |
Gründungs- und Vollzugsvollmachten Klarstellung: Satzung kann auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der zu gründenden Gesellschaft enthalten |
HR-Anmeldungen aller Rechtsformen einschl. Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaftsregisteranmeld. |
ab dem 1. August 2023 online zulässig (DiREG) |
GmbH- und UG- Sachgründungen und Bargründungen mit Sachagio einstimmig gefasste Beschlüsse zu Satzungsänderungen bei GmbH und UG einschließlich Sachkapitalerhöhungen, sofern keine Immobilien oder Geschäftsanteile betroffen sind Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen |
Anmeldungen zum Vereinsregister Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen |
Identifizierung der Beteiligten in einem zwingend zweistufigen Verfahren
- eID auslesen
- Lichtbild auslesen
Nutzung Videokommunikationstool BNotK (hoheitlicher Betreiber)/Notar App (App Store oder Google Play)für Nutzer
Eigener Laptop und eigenes Smartphone erforderlich sowie PIN für eID – Kann erneut angefordert werden.
- Für Deutsche: Sofern kein ganz aktueller Perso (ausgestellt ab 2. August 2021):
- Gültiger Personalausweis
- Gültiger Reisepass
- PIN für Personalausweis/eID – kann erneut angefordert werden (www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de)