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Hinweisgeberschutzgesetz | Whistleblowing
12. Mai 2023
Lesezeit: 2 Minute
Blogbeiträge
Im Handelsblatt vom 22. März 2023 (Paywall) befasst sich Redakteurin Heike Anger ausführlich mit dem Thema Transparenzregister – und insbesondere mit dem bürokratischen Aufwand, dem Unternehmer sich durch Unstimmigkeitsmeldungen ausgesetzt sehen. Denn mit dem bloßen Eintragen der „wirtschaftlich Berechtigten“ ist es nicht getan. Schleichen sich dabei Fehler ein oder ändern sich Daten der wirtschaftlich Berechtigten – zum Beispiel durch Übertragung von Anteilen oder auch nur durch einen Umzug – sind Unstimmigkeitsmeldungen die Folge.
Das Handelsblatt schreibt: „Hinter diesen bürokratischen Lasten steht, dass nach dem Geldwäschegesetz zum Beispiel Finanz- und Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler oder Kunstvermittler die Angaben ihrer jeweiligen Geschäftspartner zu überprüfen haben. Meinen sie dabei Unstimmigkeiten zu erkennen, müssen sie diese – von April an zwingend – an das Transparenzregister melden. Die Folge: Immer wieder müssen Einträge überprüft, geändert und wieder geändert werden, bis keine „Unstimmigkeit“ mehr besteht.“
Für Unternehmer dabei besonders ärgerlich: Kommt es neben der Unstimmigkeitsmeldung auch noch zu einem Bußgeld, wird der Firmenname im Internet veröffentlicht – und wer will seinen Namen schon öffentlich im Zusammenhang mit Geldwäsche lesen, vor allem wenn die Ursache nur ein Fehler in der Adresszeile war?
Wie aber lassen sich Unstimmigkeitsmeldungen zuverlässig vermeiden? YSolutions, die LegalTech Unit der deutschen Anwaltskanzlei YPOG, sorgt mit einem datenbankgestützten Monitoring dafür, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen. Mithilfe einer intelligenten Software werden täglich relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt dann die Aktualisierung der Daten. Die Unternehmen selbst haben 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen, das Portal bietet zudem die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind.
Monitoring und Kundenportal werden zum Festpreis von € 350 zzgl. MwSt. pro Rechtseinheit und Jahr angeboten. Änderung werden zum Festpreis von € 100 zzgl. MwSt. pro Eintrag vorgenommen. Umfangreichere Recherchen und Clean-ups des aktuellen Bestands werden für ein Festpreis von € 500 zzgl. MwSt. erledigt.
YSolutions wurde für diesen Transparenzregisterservice mit dem „Best of Legal“ Award der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice erhalten Sie von Martina Rake (info@ysolutions.legal) oder auf http://transparenzregistermonitoring.de.
Die Berliner Wirtschaftsprüferin Kathrin Fischer berichtet: „Mein Mandant rief aufgeregt an, die Bank hat alle GmbH-Konten gekündigt. Wir finden keinen Grund. Als er im Nebensatz den Schriftwechsel mit dem Transparenzregister erwähnt, werde ich hellhörig.“
Dort war er zwar richtig als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen, hatte aber eine Unstimmigkeitsmeldung ignoriert, weil man als wirtschaftlich Berechtigten offenbar den Geschäftsführer vermutete. Weil dies nicht richtig korrigiert worden war, hat die Bank die Konten gekündigt, „da ein wirtschaftlicher Berechtigter nicht bekannt sei“.
Das hätte sich leicht vermeiden lassen: YSolutions, die LegalTech Unit der deutschen Anwaltskanzlei YPOG, sorgt mit einem datenbankgestützten Monitoring dafür, dass Unstimmigkeitsmeldungen vermieden und Einträge gegebenenfalls rasch korrigiert werden. So können Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen. Mithilfe einer intelligenten Software werden täglich relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt dann die Aktualisierung der Daten. Die Unternehmen selbst haben 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen, das Portal bietet zudem die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind.
Kathrin Fischer empfiehlt daher auch zu Recht: „Also Augen auf bei Nachfragen des Transparenzregisters, lieber einen Profi fragen!“ Dem können wir nur zustimmen. Deshalb bieten wir unser Monitoring samt Kundenportal zum Festpreis von € 350 zzgl. MwSt. pro Rechtseinheit und Jahr an. Änderung werden zum Festpreis von € 100 zzgl. MwSt. pro Eintrag vorgenommen. Umfangreichere Recherchen und Clean-ups des aktuellen Bestands werden für ein Festpreis von € 500 zzgl. MwSt. erledigt.
YSolutions wurde für diesen Transparenzregisterservice mit dem „Best of Legal“ Award der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice erhalten Sie von Martina Rake (info@ysolutions.legal) oder auf http://transparenzregistermonitoring.de.
Der deutsche Steuerberaterverband e.V. informiert über Pflichten, die sich für Unternehmer aus der Eintragungspflicht ihrer wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister ergeben. Am 1. April war eine Übergangsregelung ausgelaufen. Vorher galt die Meldepflicht an das Transparenzregister als erfüllt, wenn die Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ eines Unternehmens bereits dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister zu entnehmen waren.
Jetzt müssen Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten mit deren persönlichen Daten aktiv in das Transparenzregister eintragen. Wenn der Eintrag fehlt oder nicht ganz korrekt ist, drohen Unstimmigkeitsmeldungen. Denn: Seit dem 1. April müssen Finanz- und Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler oder Steuerberater grundsätzlich Unstimmigkeiten melden, die sie beim Abgleich der Eintragungen im Transparenzregister mit den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen feststellen.
Hilfe bei der Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter ist und ob Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister bestehen, gibt es nur beim Anwalt: Nach § 2 Abs. 1 RDG ist diese Beratung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Der Steuerberaterverband empfiehlt seinen Mitgliedern: „Mandanten mit einem weitergehenden rechtlichen Beratungsbedarf sollten daher an Rechtsanwälte verwiesen werden.“
Aber welche Anwaltskanzlei kennt sich schon mit den Fußangeln des Transparenzregisters aus? Und hat dazu noch Lust, sich diesem undankbaren Geschäft zu widmen?
YSolutions, die LegalTech Unit der deutschen Anwaltskanzlei YPOG, hat aus diesem Dilemma eine Tugend gemacht und eine Software entwickelt, die mit einem datenbankgestützten Monitoring dafür sorgt, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen. Täglich werden relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt dann die Aktualisierung der Daten. Die Unternehmen selbst haben 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen, das Portal bietet zudem die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind.
Monitoring und Kundenportal werden zum Festpreis von € 350 zzgl. MwSt. pro Rechtseinheit und Jahr angeboten. Änderung werden zum Festpreis von € 100 zzgl. MwSt. pro Eintrag vorgenommen. Umfangreichere Recherchen und Clean-ups des aktuellen Bestands werden für ein Festpreis von € 500 zzgl. MwSt. erledigt.
YSolutions wurde für diesen Transparenzregisterservice mit dem „Best of Legal“ Award der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice erhalten Sie von Martina Rake (info@ysolutions.legal) oder auf http://transparenzregistermonitoring.de.
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