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3. März 2025

Unstimmigkeitsmeldung – mit Transparenzregister-Outsourcing vermeiden

Berlin, 3. März 2025 – Unstimmigkeitsmeldungen haben offenbar Saison, wie wir von vielen Neukunden hören. Immer wenn der Transparenzregistereintrag nicht richtig ist oder etwas fehlt, müssen sog. „Verpflichtete“ eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben. Was Unternehmer tun können, wenn eine Unstimmigkeitsmeldung in der Post liegt – und wie sie sich künftig vermeiden lässt.

Unternehmer aufgepasst! Wenn Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ ihres Unternehmens nicht oder nicht richtig im Transparenzregister eingetragen sind, drohen Unstimmigkeitsmeldungen.

Bis 2023 mussten Banken, Versicherungen, Notare oder Immobilienmakler („Verpflichtete“) keine Unstimmigkeitsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben, wenn die Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ ihres Vertragspartners dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister zu entnehmen waren.

Diese Übergangsregelung gilt nicht mehr. Seither droht Unternehmen, die sich noch immer nicht aktiv um ihren Transparenzregistereintrag gekümmert haben oder der Eintrag nicht ganz korrekt ist, in ein bürokratisches Unstimmigkeitsverfahren hineinzulaufen. Zudem drohen empfindliche Bußgelder und eine Veröffentlichung des Firmennamens auf einer „schwarzen Liste“ im Internet. Gerade für schlank aufgestellte Kapitalverwaltungsgesellschaften wie Venture Capital - und Private Equity – Fonds, aber auch für Family Offices sind dies einerseits lästige Pflichten. Andererseits will man ganz sicher vermeiden, in irgendeinem Zusammenhang mit Geldwäsche aufzutauchen.

Wie lassen sich Unstimmigkeitsmeldungen beheben und zukünftig zuverlässig vermeiden? YSolutions, die LegalTech Unit der deutschen Anwaltskanzlei YPOG, hat sich auf dieses Therma spezialisiert. Experten sorgen für die Behebung der Unstimmigkeitsmeldung und übernehmen die Kommunikation mit dem Transparenzregister. Einmal bereinigt und glattgezogen sorgt YSolutions mit einem datenbankgestützten Monitoring der Einträge dafür, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an Aktualisierungspflicht und Dokumentation dauerhaft erfüllen. Mithilfe einer intelligenten Software werden täglich relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt dann die Aktualisierung der Daten. Die Unternehmen selbst haben 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen, das Portal bietet zudem die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind.

Monitoring und Kundenportal werden zum Festpreis von € 350 zzgl. MwSt. pro Rechtseinheit und Jahr angeboten. Änderung werden zum Festpreis von € 100 zzgl. MwSt. pro Eintrag vorgenommen. Die Ersteintragung, umfangreichere Recherchen und Clean-ups des aktuellen Bestands werden für ein Honorar von € 250 pro Stunde zzgl. MwSt. erledigt.

YSolutions wurde für diesen Transparenzregisterservice mit dem „Best of Legal“ Award der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice finden Sie auf http://transparenzregisteroutsourcing.de.