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Allgemeine Mandatsbedingungen

1.1.
Gegenstand unserer Tätigkeit und dieser Vereinbarung („Vereinbarung“) ist Unterstützung des Mandanten bei der Erfüllung der sich aus § 20 GWG ergebenden Pflichten hinsichtlich des Transparenzregisters. ALeistung wird von YSolutions erbracht, einer Einheit von YPOG. Unsere Leistung erfolgt ausschließlich Ihnen gegenüber als unserem Mandanten. Unsere Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, sofern wir nicht einer Haftungsübernahme im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.2.
​Das Mandat wird von YSolutions betreut, einer Einheit von YPOG, die sich auf softwaregestützte Prozesse wie beispielsweise Transparenzregistermeldungen spezialisiert hat.
2.1.
​Unsere Tätigkeit wird mit Pauschalpreisen für die Erstmeldung zum Transparenzregister wie im Angebot dargestellt vergütet. Die Abrechnung nach Pauschalpreis setzt voraus, dass die Bedingungen für den angegebenen Pauschalpreis erfüllt sind und ggf. zur Einordnung der Anfrage gestellten Fragen ("Klickstrecke") korrekt beantwortet wurden. Honorare auf Stundenbasis erheben wir für Tätigkeiten, die über den pauschal berechneten Leistungsumfang hinausgehen. Dazu zählen insbesondere die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, soweit sie nicht im Angebot als Festpreis ausgewiesen ist. Nicht erfasst ist ohne gesonderte Vereinbarung die Klärung von Unstimmigkeitsmeldungen oder sog. Clean Ups, bei denen wir zur Bereinigung des Datenbestandes im Transparenzregister im erforderlichen Umfang alle Meldungen seit dem 1.10.2017 nachprüfen und ggf. rückwirkend korrigieren. Die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren bedarf einer gesonderten Vereinbarung und der Bestellung eines Verteidigers und ist nicht vom Mandat erfasst. Desgleichen bedarf die technische Unterstützung bei Kündigung des Vertrages in Hinblick auf den Datenbestand des Kundenportals einer gesonderten Beauftragung, soweit die Unterstützung über die Möglichkeit des Downloads der gespeicherten Daten hinausgehen soll. Im Falle der Vergütung nach Zeitaufwand führen wir Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit. Den Rechnungen wird dann eine Aufstellung beigefügt sein, die für jeden auf dem Mandat tätigen Mitarbeiter tageweise die auf das Mandat verwendete Gesamtzeit, gerundet auf volle sechs Minuten („Zeittakt“), ausweist und eine stichpunktartige Tätigkeitsbeschreibung enthält. Ein angefangener Zeittakt wird jeweils voll berechnet, sobald die Hälfte des Zeittaktes erreicht ist; andernfalls wird er nicht in Rechnung gestellt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass damit alle rechtlichen Anforderungen an eine zeitbasierte Abrechnung als erfüllt gelten. Das Stundenhonorar ist im Angebot ausgewiesen. Die von uns erstellte Dokumentation ist für die Abrechnung grundsätzlich maßgeblich. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis der Unrichtigkeit unbenommen. Sollten wir binnen vier Wochen nach Zugang der Dokumentation nichts von Ihnen hören, dürfen wir die Dokumentation als anerkannt betrachten. Unsere Honorarnoten sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.2.
​Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Auslagen werden für Services von YSolutions nicht erhoben, soweit dies im Angebot nicht gesondert ausgewiesen ist oder keine gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wurde.
3.1.
​Gesetzliche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: YPOG ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung („PartG mbB“). Partner i. S. d. Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes („PartGG“) sind ausschließlich die aus dem Partnerschaftsregister ersichtlichen Personen. Alle anderen auf dem Briefpapier und der Homepage von YPOG genannten oder in sonstiger Weise als YPOG zugehörig gekennzeichneten Personen sind keine Partner i. S. d. PartGG. Für Schäden infolge etwaiger fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung sowohl der Partner als auch der Mitarbeiter von YPOG ist ausgeschlossen. YPOG unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, deren Versicherungssumme die gesetzlichen Mindestsummen um ein Mehrfaches übersteigt und die Leistungen von YSolutions ausdrücklich einschließt.
3.2.
​Darüber hinaus wird die Haftung von YPOG für Schadensersatzansprüche jeder Art – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – pro fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen Euro) beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit. . Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn die Verletzungen von Pflichten aus dieser Vereinbarung eine Haftung von YPOG gegenüber einer anderen Person als den Mandanten begründen. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betroffenen Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Die Gesamthaftung von YPOG gegenüber mehreren Auftraggebern und/oder mehreren Anspruchsberechtigten wird ebenfalls auf insgesamt EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen Euro) pro einzelnem Schadensfall beschränkt.
4.1.
​Sie sind damit einverstanden, dass wir bei der Kommunikation mit Ihnen und Dritten elektronische Kommunikationsmittel – insbesondere auch E-Mail und drahtlose Technologie – verwenden. Es besteht insofern bekanntermaßen das Risiko, dass Informationen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, nicht vollständig vor dem Zugriff außenstehender Dritter geschützt werden können. Ferner können elektronisch gesendete Mitteilungen Viren oder anderen Komponenten enthalten, die IT-Systeme stören oder ihnen Schaden zufügen können. Für Schäden, die aus technischen Funktionsstörungen oder dem unerlaubten Zugriff Dritter auf elektronische Kommunikation herrühren, sind wir nicht verantwortlich, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden eines unserer Partner oder eines unserer Mitarbeiter beruhen.
4.2.
​Wir führen unsere Akten in elektronischer Form. Daten bewahren wir für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Danach sind wir berechtigt, Dateien zu löschen.
4.3
​Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde („Abonnement“, „Subscription“, z.B. das Kundenportal inkl. Wiedervorlagefunktion beim Transparenzregisterservice) kann die Dienstleistung von jeder der Parteien mit einer Frist von 10 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich) gekündigt werden.
5.
​Diese Vereinbarung und das Mandatsverhältnis unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts. Für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder dem Mandat ist, soweit zulässig, das Landgericht Berlin ausschließlich zuständig. Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Bestimmung selbst, bedürfen der Schriftform. Die Abtretung Ihrer Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung tritt die Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in dieser Vereinbarung.