Kleine Fehler, große Probleme
Sie haben Post vom Bundesanzeiger bekommen, weil Ihr Transparenzregistereintrag nicht stimmt? Unser Tipp: Holen Sie sich lieber gleich Rat von Experten. Selbst korrigieren ist tückisch: Sie müssen den Fehler und die relevanten Zeiträume erst identifizieren, bevor Sie die richtigen Daten melden können. Und schon Kleinigkeiten können Fehler verursachen: Schon einveralteter Wohnort, unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder nicht gemeldete Änderungen der Kapitalbeteiligung im Nachkommabereich können der Grund für eine Unstimmigkeitsmeldung sein.
Selbermachen ist nicht nur lästig, es erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko von falschen Angaben im Detail und damit von Fehlern im Registereintrag. Der Gesetzgeber entwickelt das Transparenzregister zum wichtigsten Instrument gegen Geldwäsche, das sollte man ernst nehmen.
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