Transparenzregister
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Warum reicht eintragen nicht?

Daten dauerhaft aktuell halten

Der 30. Juni 2022 war für viele Unternehmen ein wichtiges Datum. Es war der Stichtag für die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens ins Transparenzregister einzutragen. Was viele nicht wissen: Eintragen alleine reicht aber nicht.

Denn der Gesetzgeber hat zusätzlich umfangreiche Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten für die Unternehmen erlassen. Verstöße gegen die Vorschriften können im kommenden Jahr dann mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Das Dilemma für viele Unternehmen: Selbermachen ist lästig, erfordert am Ende doch mehr Einarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Thema und birgt schließlich das Risiko falscher Angaben im Detail und damit Fehlern im Registereintrag. Was wie eine Lappalie klingt, kann schnell zum Problem werden. Denn das Transparenzregister wird zu einem „scharfen Schwert“ ausgebaut, der deutsche Gesetzgeber entwickelt dieses Register zum zentralen Dreh- und Angelpunkt gegen Geldwäsche.

Also: besser keine falschen oder unvollständigen Daten melden. Dazu kann schon der fehlende zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit zählen. Und wie weisen Sie nach, dass Sie Ihren Eintrag regelmäßig überprüfen? Denn auch das verlangt der Gesetzgeber.

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