Transparenzregister
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Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister – was nun?

Unstimmigkeitsmeldungen schon vorher vermeiden!

Sie haben eine Unstimmigkeitsmeldung erhalten, weil Ihr Transparenzregistereintrag nicht korrekt ist? Wenden Sie sich am besten gleich an die Experten von YSolutions – auch um Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie den Eintrag lieber selber korrigieren wollen, beachten Sie: Die fehlerhaften Meldungen und die relevanten Meldezeiträume müssen erst identifiziert werden, bevor die richtigen Daten gemeldet werden können. Schon Kleinigkeiten können Fehlerquellen sein: Ein fehlender zweite Vorname oder eine weitere Staatsangehörigkeit eine Unstimmigkeitsmeldung auslösen. Schon ein veralteter Wohnort, unterschiedliche Schreibweisen des Namens oder nicht gemeldete Änderungen der Kapitalbeteiligung im Nachkommabereich können der Grund für eine Unstimmigkeitsmeldung sein.

Selbermachen ist also nicht nur eine lästige Pflicht, es bedarf auch der Einarbeitung und Auseinandermer das Risiko falsetzung mit dem Thema und birgt schließlich imscher Angaben im Detail - und damit von falschen Registereinträgen. Man sollte das Thema durchaus ernst nehmen: Für den Gesetzgeber wird das Transparenzregister zum wichtigsten Instrument gegen Geldwäsche.

Am besten, Sie wenden sich an YSolutions. Hier wird das Experten-Know-How von Anwälten mit einer smarten Software kombiniert. Zum Festpreis.

Alle Infos finden Sie unter www.ysolutions.legal.